Haare färben während der Schwangerschaft

Der Hersteller kosmetischer Mittel-und dazu zählen Haarfarben-bieten mit ihren Produkten dem Verbraucher ein hohes Maß an Sicherheit bei der Anwendung. So werden die Inhaltsstoffe und auch das Fertigprodukt vor der Vermarktung von Fachleuten ( Mediziner, Toxikologen ) auf ihre gesundheitliche Unbedenklichkeit hin geprüft und die kosmetischen Produkte im Markt kontinuierlich überwacht. Haarfarbstoffe werden wie alle relevanten kosmetischen Inhaltsstoffe auch einer ständigen wissenschaftlichen Kontrolle durch nationale und internationale Behörden sowie Fachgremien unterzogen. Mittels experimenteller Daten, zum Beispiel auch zur Aufnahme der aufgetragenen Inhaltsstoffe über die Haut, werden damit den Verbraucher Produkte angeboten, die gesundheitsrelevante Auswirkungen mit einem Höchstmaß an Sicherheit ausschließen.Vor diesem Hintergrund ist aus toxikologischer Sicht und unter Berücksichtigung der Datenlage die Verwendung von Haarfarben und während der Schwangerschaft und Stillzeit als sicher zu bewerten.

 

Quelle: IKW ( Stand 15. Februar 2007

Haarfarben: Verschiedene neuere Veröffentlichungen bestätigen die Sicherheit
In den vergangenen Jahren wurde in der Presse immer wieder über Studien berichtet, die über einen möglichen Zusammenhang zwischen der Verwendung von Haarfarben und Blasenkrebs spekulierten. Wissenschaftliche Veröffentlichungen der letzten Monate lassen keinen Zusammenhang zwischen Krebs und Haarfarben erkennen. Dies war auch das Ergebnis eines vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) organisierten Symposiums im Oktober 2009. So stellt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel fest: „Ein Krebsrisiko durch Haarfärbemittel besteht für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht“ (Link zur Pressemitteilung). Am 21. September 2010 hat das wissenschaftliche Beratergremium der EU-Kommission (SCCS) einen Bericht vorgelegt, in dem es die Sicherheit der Haarfarben nach dem Mischen der zwei Ausgangsprodukte bewertet hat. Dabei kam das SCCS zu dem Schluss, dass von den derzeit in der EU vermarkteten Haarfarben kein erhöhtes Krebsrisiko ausgeht, was somit die sichere Verwendung von Haarfarben bestätigt.

Die Studien im Detail:

- Eine Meta-Analyse an der McGill University in Montreal, die 79 verfügbare Studien prüfte, ergab kein erhöhtes Risiko zwischen dem Färben von Haaren und Krebs. (1)

- Eine Multicenter-Studie aus Spanien zeigte, dass kein Zusammenhang zwischen Blasenkrebs und Haare färben besteht. Hierbei wurden alle Arten von Haarfarben berücksichtigt. (2,3)

- Eine Studie der John A. Burns School, Hawaii, bestätigte die Sicherheit von Haarfarben. (4)

- Eine schwedische Kohortenstudie belegte, dass Friseure kein erhöhtes Blasenkrebsrisiko haben. (5)

- Die School of Public Health der Johns Hopkins University prüften 83 epidemiologischen Studien, die zwischen 1993 and 2004 publiziert wurden. Diese Studie kam ebenfalls zu dem Schluss, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen Haarfarben und Krebs besteht.

- Ein Übersichtsartikel der alle verfügbaren Literaturen evaluiert, beschreibt Rauchen und Exposition am Arbeitsplatz mit bestimmten aromatischen Aminen als die größten Umweltrisiken. Andere Bereiche, wie z.B. die Haarfarbverwendung werden mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mit einem Blasenkrebsrisiko in Verbindung gebracht. (6)

- Auch die neueste epidemiologische Studie von Lin et al. (September 2006) bestätigt, dass es keine Hinweise gibt, die die Verwendung von Haarfarben mit einem erhöhten Blasenkrebsrisiko in Verbindung bringt. (7) Zu dem gleichen Schluss kommen Bolt und Golka in einer 2007 veröffentlichten Studie. (8)

- Eine weitere Studie zeigt, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Verwendung von Haarfarben und der Entstehung von Lymphomen gibt. (9)

- Eine prospektive Kohortenstudie aus dem Jahre 2009, in der 70.000 chinesische Frauen über 7 Jahre begleitet wurden, zeigte keinen Zusammenhang zwischen der Anwendung von Haarfarben und verschiedenen Krebstypen. (10)

Mit diesen Studien werden die Aussagen früherer umfangreicher epidemiologischer Studien anerkannter Institutionen wie der American Cancer Society mit 570.000 und der Harvard-University mit 120.000 befragten Frauen untermauert. Hiernach besteht kein Zusammenhang zwischen der Anwendung von Haarfarben und dem Auftreten von Krebs. Bereits 1993 prüfte das IARC (The International Agency for Research on Cancer), eine Arbeitsgruppe der WHO (World Health Organization), die Aussagekraft von 78 publizierten epidemiologischen Studien zu Haarfarben und resümierte: kein Kausalzusammenhang zwischen Haare färben und einem erhöhten Krebsrisiko. Auch das CIR Expert Panel in Washington kommt zum Schluss, das die verfügbaren Studien nicht ausreichen, um einen kausalen Zusammenhang zwischen Haare färben und Krebs herzustellen. (11)

Haarfarben sind kosmetische Mittel und unterliegen den umfangreichen und strengen Regelungen des europäischen Kosmetik-Rechts sowie den Kontrollen der zuständigen Überwachungsbehörden. Die Hersteller sind für die von ihnen vermarkteten Produkte verantwortlich und sichern die Haarfarbstoffe umfangreich toxikologisch ab. Diese Daten wurden im Rahmen einer freiwilligen Initiative dem unabhängigen, wissenschaftlichen Expertengremium (SCCS) der EU-Kommission vorgelegt. Dieses Gremium hat eine Absicherungsstrategie für Haarfarbstoffe entwickelt, da es nach eingehender Prüfung der Möglichkeiten und Aussagekraft weiterer epidemiologischer Studien zur Überzeugung kam, dass eine andere Absicherungsstrategie Ziel führender ist als eine zusätzliche epidemiologische Studie (12). Hierfür werden gegenwärtig alle in der EU verwendeten Haarfarbstoffe einer erneuten, äußerst umfangreichen Sicherheitsbewertung unterzogen und zudem bereits vorhandene Materialien genutzt. Die Industrie hat hierzu dem unabhängigen, wissenschaftlichen Expertengremium zahlreiche Prüfergebnisse nach den neuesten Richtlinien und wissenschaftlichen Erkenntnissen vorgelegt. Die Stellungnahme des SCCS vom 21. September 2010 (13) bestätigt jetzt, die sichere Verwendung von Haarfarben in der EU.

Zusammengefasst: Haarfarben bieten bei sachgemäßen Gebrauch stets ein hohes Maß an Sicherheit für den Verbraucher.

31.10.2006, zuletzt aktualisiert am 23.12.2010